top of page

(G)Adventskalender: Tag 13


Schwups, und schon ist der 3. Advent und wir öffnen das Türchen Nummer 13, in unserem Fall eine absolute Glückszahl. Denn heute könnt ihr einen BOOM 3 von Ultimate Ears gewinnen. Das ist ein extrem mobiler, kabelloser Bluetooth-Lautsprecher mit ausgewogenem 360°-Sound, sattem Bass, One-Touch-Musiksteuerung, wasserdicht, staubresistent & sturzfest, weil aus fantastisches High-Performance-Material. Der ultimative Lautsprecher für unterwegs! Und als wäre das nicht genug, gibt's als Bonus noch das Ultimate Ears Power-Up Charging Dock mit dazu! 🔊🎵🎶



So könnt ihr gewinnen:

Registriert euch hier auf unserer Webseite und sagt uns in einem Kommentar unter diesem Beitrag, welche Musik auf eurer BOOM 3 laufen würde. Rock, House-Music, Hip-Hop? Last mal hören! Wie immer gilt: Wer diesen Beitrag mit einem Herzchen beglückt, erhöht seine Gewinnchancen. Ihr könnt bis am 14. Dezember um Mitternacht kommentieren, danach ist dieses Türchen geschlossen. Viel Glück!


Teilnahmebedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein. Ausgenommen sind Mitarbeiter und Angehörige von The(G)net Schweiz und den entsprechenden Sponsoren und Partnern. Die GewinnerInnen werden üblicherweise per Email benachrichtigt. Wir behalten uns vor bei Preisen ab einer PEGI/USK 16-Auszeichnung eine Ausweiskopie anzufragen. Trifft diese nicht innert 7 Tagen ein, wird der Preis erneut verlost. Gewinne können weder in bar ausbezahlt noch umgetauscht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und es wird keine Korrespondenz geführt. GewinnerInnen werden nur in Ausnahmefällen bekanntgegeben. Erhalten wir von den Gewinnern innert 30 Tagen keine Rückmeldung, erlauben wir uns den Preis erneut zu verlosen. Alle Daten werden ausschliesslich zur Durchführung dieses Gewinnspiels verwendet. User-Informationen bleiben im Besitz von The(G)net Schweiz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Dieses Gewinnspiel wird von The(G)net Schweiz mit Sitz in der Schweiz durchgeführt. Entsprechend gilt Schweizer Recht.

32 Kommentare

Ähnliche Beiträge

Alle ansehen
bottom of page