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(G)Adventskalender: Tag 5


THQ Nordic war sehr spendabel und hat uns viele tolle Spiele zum Verlosen geschickt, zwei davon könnt ihr heute an Tag 5 unseres (G)Adventskalenders gewinnen.


Terrorisiert als fieser Ausserirdischer Crypto-137 in Destroy All Humans die Erdbewohner der 1950er. Erntet in diesem Remake des legendären Alien-Action-Abenteuers DNS und stürzt die US-Regierung. Löscht mit ausserirdischen Waffen und psychischen Fähigkeiten die mickrigen Menschen aus und legt ganze Städte in Schutt und Asche.


Oder spielt als SpongeBob, Patrick und Sandy in Spongebob: Battle for Bikini Bottom Rehydrated, und zeigt dem bösen Plankton, dass sich Verbrechen noch weniger lohnt, als für Mr. Krabs zu arbeiten!


So könnt ihr gewinnen:

Folgt uns auf Instagram, sucht dort diesen Post, liked ihn und sagt uns in einem Kommentar, welches der beiden Spiele ihr euch wünscht. Das Ganze solltet ihr bis am Sonntag, 6. Dezember um 23:59 Uhr tun, denn danach ist das Türchen wieder zu. Viel Glück!


Teilnahmebedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein. Ausgenommen sind Mitarbeiter und Angehörige von The(G)net Schweiz und den entsprechenden Sponsoren und Partnern. Die GewinnerInnen werden üblicherweise per Email benachrichtigt. Wir behalten uns vor bei Preisen ab einer PEGI/USK 16-Auszeichnung eine Ausweiskopie anzufragen. Trifft diese nicht innert 7 Tagen ein, wird der Preis erneut verlost. Gewinne können weder in bar ausbezahlt noch umgetauscht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und es wird keine Korrespondenz geführt. GewinnerInnen werden nur in Ausnahmefällen bekanntgegeben. Erhalten wir von den Gewinnern innert 30 Tagen keine Rückmeldung, erlauben wir uns den Preis erneut zu verlosen. Alle Daten werden ausschliesslich zur Durchführung dieses Gewinnspiels verwendet. User-Informationen bleiben im Besitz von The(G)net Schweiz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Dieses Gewinnspiel wird von The(G)net Schweiz mit Sitz in der Schweiz durchgeführt. Entsprechend gilt Schweizer Recht.

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