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(G)Adventskalender: Tag 23

Die G815 ist zur Zeit die dünnste, mechanische Gamer-Tastatur auf dem Markt. Das moderne Design und die Verarbeitung überzeugen (unseren Testbericht findet ihr HIER) und der high-tech Look wird von einer strapazierfähigen Aluminium-Magnesium Legierung abgerundet. Die G815 repräsentiert mit ihrer ausgefeilten, schlanken Form einen Triumph in Konstruktion und Design. Strapazierfähig, komfortabel und bereit für intensive Gaming-Sessions: Damit steht die G815 für die nächste Generation mechanischer Gaming-Tastaturen. Und genau so ein fantastisches Keyboard könnt ihr heute gewinnen!




So könnt ihr gewinnen:

Registriert euch hier auf unserer Webseite oder loggt euch ein, falls ihr bereits ein Konto besitzt. Dann klickt ihr auf das Herz-Symbol unterhalb dieses Beitrags und schreibt uns via Kontaktformular eine E-Mail mit dem Text "Logitech" und eurer Post-Adresse. Ihr habt dazu bis am 25. Dezember um Mitternacht Zeit, danach ist dieses Türchen geschlossen. Viel Glück! 🍀


Teilnahmebedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein. Ausgenommen sind Mitarbeiter und Angehörige von The(G)net Schweiz und den entsprechenden Sponsoren und Partnern. Die GewinnerInnen werden üblicherweise per Email benachrichtigt. Wir behalten uns vor bei Preisen ab einer PEGI/USK 16-Auszeichnung eine Ausweiskopie anzufragen. Trifft diese nicht innert 7 Tagen ein, wird der Preis erneut verlost. Gewinne können weder in bar ausbezahlt noch umgetauscht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und es wird keine Korrespondenz geführt. GewinnerInnen werden nur in Ausnahmefällen bekanntgegeben. Erhalten wir von den Gewinnern innert 30 Tagen keine Rückmeldung, erlauben wir uns den Preis erneut zu verlosen. Alle Daten werden ausschliesslich zur Durchführung dieses Gewinnspiels verwendet. User-Informationen bleiben im Besitz von The(G)net Schweiz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Dieses Gewinnspiel wird von The(G)net Schweiz mit Sitz in der Schweiz durchgeführt. Entsprechend gilt Schweizer Recht.

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